Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel effektiv und schnell geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen.
Das Mietrecht regelt alle Rechtsfragen, die sich auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter sowie auf sonstige Punkte des Mietvertrages beziehen.
So kann es für den Mieter beispielsweise wichtig sein, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist, eine Mietminderung vorzunehmen. Selbstverständlich steht der Anwalt auch mit Rat und notfalls auch mit Tat zur Seite, wenn es um die Möglichkeit eines Auszugs vor Ablauf der Kündigungsfrist bis hin zur Auszahlung der Kaution und Überprüfung der Nebenkosten-abrechnung geht.
Oftmals sind Mieter nicht in der Lage, den vereinbarten Mietzins zu zahlen oder der Mietgebrauch selbst ist nicht vertragsgemäß. Auf der anderen Seite kann es passieren, dass der Vermieter einen Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung hat. Hier stellen sich juristische Fragen in Form einer ordentlichen bzw. fristlosen Kündigung und die Durchführung eines sogenannten Räumungsverfahrens. Eine besondere Problematik im Mietrecht sind die sogenannten „Mietnomaden“, die bereits bei Abschluss des Mietvertrages wissen, dass sie trotz Mietgebrauch keinerlei Mietzahlungen an den Vermieter leisten. Auch hier sind schnelle Maßnahmen des beauftragten Rechtsanwalts einzuleiten, um weiteren Schaden abzuwenden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts.