Im Sozialrecht drehen sich die Probleme vorwiegend um die Frage, welche finanziellen und persönlichen Hilfestellungen diejenigen Menschen in Anspruch nehmen können, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit nicht mehr selbst erwirtschaften können. Vornehmlich geht es dabei um die Problematik, inwieweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht. Aber auch Leistungen auf Teilhabe am Arbeitsleben, wie medizinische Rehabilitation oder die Anerkennung einer Schwerbehinderung können möglicherweise beansprucht werden. Sofern eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall vorliegen, können Ansprüche gegen die Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Ansprüche gegen den sozialen Leistungsträger nach dem SGB II und SGB III, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Rente wegen Erwerbsminderung und Gewährung einer Rehabilitationsmassnahme gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, eines Behinderungsgrades und die Anerkennung von Merkzeichen gegenüber den Landesämtern.
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