Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht). Außerdem enthält es Regelungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Vertretungsorganen (kollektives Arbeitsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist ferner der Arbeitnehmerschutz. Dem Arbeitnehmer stehen diverse Schutzrechte zur Seite. Diese sind z.B. Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Unfallversicherung, Urlaub, Arbeitszeitbegrenzung sowie Mutterschutz. Gerne unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Geltendmachung dieser Schutzrechte.