Das private Baurecht umfasst nicht nur den Neu-, Um- oder Ausbau eines Gebäudes, sondern neben dem Architektenrecht auch sämtliche Fragen des Werkvertragsrechts, so zum Beispiel bei Reparaturarbeiten eines Handwerkers. Wir vertreten in diesem Rechtsgebiet Auftraggeber wie Auftragnehmer, sprich Unternehmer, Architekten, Bauherren sowie Verbraucher baubezogener Dienstleistungen.